Förderung der Wissenschaft, Forschung und Lehre an der Goethe-Universität Frankfurt am Main und an deren nahe stehenden Einrichtungen.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Sie handelt in selbstloser Absicht. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Es ist die Aufgabe der Stiftung, Wissenschaft, Forschung und Lehre an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main und an deren nahe stehenden Einrichtungen durch Zurverfügungstellung und Beschaffung von Mittelen zu fördern.
Der Zweck soll verwirklicht werden insbesondere durch die
1. Förderung begabter Studierender der Goethe-Universität, Frankfurt am Main, im In- und Ausland, durch Gewährung von Stipendien, Preisen, Reisekostenzuschüsse und ähnlichem.
2. Förderung hochqualifizierter Nachwuchswissenschaftler der Goethe-Universität, Frankfurt am Main, durch Gewährung von Forschungsstipendien, um diesen die Möglichkeit zu geben, Forschungsvorhaben durchzuführen;
3. Förderung wissenschaftlicher Arbeiten an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main, insbesondere durch Vergabe und Finanzierung von Forschungsvorhaben, sowie durch Zuwendung an technische oder wissenschaftliche Einrichtungen der genannten Universität, die solche Forschungen durchführen;
4. Förderung der Zusammenarbeit der Wissenschaft mit Industrie und Handel
5. Erhaltung, Verbesserung und Vergrößerung der bestehenden Institute und wissenschaftlichen Einrichtungen der genannten Universität
Die Ergebnisse der geförderten Forschungsvorhaben sind der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Daneben kann die Stiftung die unter 1., 2. und 4. genannten Zwecke auch selbst erfüllen.
Die Gemeinnützigkeit ist anerkannt.
Die Stiftung wurde mit Wirkung zum Todestag der Stifterin am 21. Februar 2007 gegründet und mit Bescheid vom 19. Juli 2007 durch das Regierungspräsidium Darmstadt als rechtlich selbständig anerkannt.
Anträge auf Fördermittel können beim Vorstandsvorsitzenden der Stiftung schriftlich mit ausführlicher Begründung in deutscher Sprache gestellt werden. Der inhaltliche Umfang des Antrages sollte 10 Seiten nicht überschreiten. Es bestehen keine Einreichungsfristen für Förderanträge. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 4 Wochen. Die Anträge werden regelmäßig in den Sitzungen der Gremien entschieden. Diese Sitzungen finden im Frühjahr und Herbst statt. Der Antragszeitraum soll drei Jahre nicht überschreiten. Sollte ein Antrag gleichzeitig bei anderen Drittmittelgebern gestellt werden bitten wir um entsprechende Information.
Bankverbindung:
Bankhaus B. Metzler seel. Sohn & Co KGaA
IBAN: DE35 5023 0700 0414 5100 08