Stiftungszweck

Förderung der Wissenschaft, Forschung und Lehre an der Goethe-Universität Frankfurt am Main und an deren nahe stehenden Einrichtungen.

Erläuterung zum Stiftungszweck

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Sie handelt in selbstloser Absicht. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Es ist die Aufgabe der Stiftung, Wissenschaft, Forschung und Lehre an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main und an deren nahe stehenden Einrichtungen durch Zurverfügungstellung und Beschaffung von Mittelen zu fördern.

Der Zweck soll verwirklicht werden insbesondere durch die

1. Förderung begabter Studierender der Goethe-Universität, Frankfurt am Main, im In- und Ausland, durch Gewährung von Stipendien, Preisen, Reisekostenzuschüsse und ähnlichem.

2. Förderung hochqualifizierter Nachwuchswissenschaftler der Goethe-Universität, Frankfurt am Main, durch Gewährung von Forschungsstipendien, um diesen die Möglichkeit zu geben, Forschungsvorhaben durchzuführen;

3. Förderung wissenschaftlicher Arbeiten an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main, insbesondere durch Vergabe und Finanzierung von Forschungsvorhaben, sowie durch Zuwendung an technische oder wissenschaftliche Einrichtungen der genannten Universität, die solche Forschungen durchführen;

4. Förderung der Zusammenarbeit der Wissenschaft mit Industrie und Handel

5. Erhaltung, Verbesserung und Vergrößerung der bestehenden Institute und wissenschaftlichen Einrichtungen der genannten Universität

Die Ergebnisse der geförderten Forschungsvorhaben sind der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Daneben kann die Stiftung die unter 1., 2. und 4. genannten Zwecke auch selbst erfüllen.

Gemeinnützigkeit

Die Gemeinnützigkeit ist anerkannt.

Errichtungsdatum

Die Stiftung wurde mit Wirkung zum Todestag der Stifterin am 21. Februar 2007 gegründet und mit Bescheid vom 19. Juli 2007 durch das Regierungspräsidium Darmstadt als rechtlich selbständig anerkannt.

Antragsmöglichkeit

Anträge auf Fördermittel können beim Vorstandsvorsitzenden der Stiftung schriftlich mit ausführlicher Begründung in deutscher Sprache gestellt werden. Der inhaltliche Umfang des Antrages sollte 10 Seiten nicht überschreiten. Es bestehen keine Einreichungsfristen für Förderanträge. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 4 Wochen. Die Anträge werden regelmäßig in den Sitzungen der Gremien entschieden. Diese Sitzungen finden im Frühjahr und Herbst statt. Der Antragszeitraum soll drei Jahre nicht überschreiten. Sollte ein Antrag gleichzeitig bei anderen Drittmittelgebern gestellt werden bitten wir um entsprechende Information.

Spenden/Zustiftungen

Bankverbindung:
Bankhaus B. Metzler seel. Sohn & Co KGaA
IBAN: DE35 5023 0700 0414 5100 08

Vorstand/Beirat

1. Vorstand

Wirtschaftsprüfer Gunther Ruppel
Steinau an der Straße
Vorsitzender
Kim Comperl
Frankfurt am Main
Vorstand des Bankhauses B. Metzler seel. Sohn & Co AG
stellvertretender Vorsitzender
Prof. Dr. Enrico Schleiff
Präsident der Goethe-Universität
Frankfurt am Main

2. Beirat

Frau Prof. Dr. Sandra Ciesek
Drektorin Institut Medizinische Virologie

Prof. Dr. Esther Rinke-Scholl
Professorin für iberoromanische Sprachwissenschaft

Prof. Nicola Fuchs-Schündeln, PhD.
Professorin für Makroökonomie

Prof. Dr. Franziska Matthäus
Professorin für Biophysik

Senator E.h. Stefan Messer
CEO der Messer Group GmbH,
Bad Soden